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G 0.44 Unbefugtes Eindringen in Räumlichkeiten

Wenn Unbefugte in ein Gebäude oder einzelne Räumlichkeiten eindringen, kann dies verschiedene andere Gefahren nach sich ziehen. Dazu gehören beispielsweise Diebstahl oder Manipulation von Informationen oder IT-Systemen. Bei qualifizierten Angriffen ist die Zeitdauer entscheidend, in der die Angreifenden ungestört ihr Ziel verfolgen können.

Häufig wollen die Angreifenden wertvolle IT-Komponenten oder andere Waren, die leicht veräußert werden können, stehlen. Ziel eines Einbruchs kann es jedoch unter anderem auch sein, an vertrauliche Informationen zu gelangen, Manipulationen vorzunehmen oder Geschäftsprozesse zu stören.

Durch das unbefugte Eindringen in Räumlichkeiten können somit mehrere Arten von Schäden entstehen:

Beispiele:

  • Schon durch das unbefugte Eindringen können Sachschäden entstehen. Fenster sowie Türen werden gewaltsam geöffnet und dabei beschädigt, sie müssen repariert oder ersetzt werden.
  • Entwendete, beschädigte oder zerstörte Geräte oder Komponenten müssen repariert oder ersetzt werden.
  • Es können Schäden durch die Verletzung der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Informationen oder Anwendungen entstehen.
  • Vandalismus
  • Bei einem Einbruch in ein Unternehmen an einem Wochenende wurde nur Bagatellschaden durch Aufhebeln eines Fensters angerichtet, lediglich eine Kaffeekasse und kleinere Einrichtungsgegenstände wurden entwendet. Bei einer Routinekontrolle wurde jedoch später festgestellt, dass ein zentraler Server genau zum Zeitpunkt des Einbruchs geschickt manipuliert wurde.
elementare_gefaehrdungen/g_0.44_unbefugtes_eindringen_in_raeumlichkeiten.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/17 21:36 von 127.0.0.1

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