G 0.34 Anschlag
Durch einen Anschlag können eine Institution, bestimmte Bereiche der Institution oder einzelne Personen bedroht werden. Die technischen Möglichkeiten, einen Anschlag zu verüben, sind vielfältig: geworfene Ziegelsteine, Explosion durch Sprengstoff, Schusswaffengebrauch, Brandstiftung. Ob und in welchem Umfang eine Institution der Gefahr eines Anschlages ausgesetzt ist, hängt neben der Lage und dem Umfeld des Gebäudes stark von ihren Aufgaben und vom politisch-sozialen Klima ab. Unternehmen und Behörden, die in politisch kontrovers diskutierten Bereichen agieren, sind stärker bedroht als andere. Institutionen in der Nähe üblicher Demonstrationsaufmarschgebiete sind stärker gefährdet als solche in abgelegenen Orten. Für die Einschätzung der Gefährdung oder bei Verdacht auf Bedrohungen durch politisch motivierte Anschläge können in Deutschland die Landeskriminalämter oder das Bundeskriminalamt beratend hinzugezogen werden.
Beispiele:
- In den 1980er-Jahren wurde ein Sprengstoffanschlag auf das Rechenzentrum einer großen Bundesbehörde in Köln verübt. Durch die große Durchschlagskraft des Sprengkörpers wurden nicht nur Fenster und Wände, sondern auch viele IT-Systeme im Rechenzentrum zerstört.
- Bei dem Anschlag auf das World-Trade-Center in New York am 11. September 2001 wurden nicht nur viele Menschen getötet, sondern es wurden auch zahlreiche IT-Einrichtungen zerstört. Als Folge hatten mehrere Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten, ihre Geschäftstätigkeiten fortzusetzen.