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G 0.29 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen

Wenn Informationen, Geschäftsprozesse und IT-Systeme einer Institution unzureichend abgesichert sind (beispielsweise durch ein unzureichendes Sicherheitsmanagement), kann dies zu Verstößen gegen Rechtsvorschriften mit Bezug zur Informationsverarbeitung oder gegen bestehende Verträge mit Geschäftspartnern oder -partnerinnen führen. Welche Gesetze jeweils zu beachten sind, hängt von der Art der Institution bzw. ihrer Geschäftsprozesse und Dienstleistungen ab. Je nachdem, wo sich die Standorte einer Institution befinden, können auch verschiedene nationale Vorschriften zu beachten sein. Folgende Beispiele verdeutlichen dies:

Nur wenige Sicherheitsanforderungen ergeben sich unmittelbar aus Gesetzen. Die Gesetzgebung orientiert sich jedoch im Allgemeinen am Stand der Technik als allgemeine Bewertungsgrundlage für den Grad der erreichbaren Sicherheit. Stehen bei einer Institution die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen in keinem gesunden Verhältnis zu den zu schützenden Werten und dem Stand der Technik, kann dies gravierende Folgen haben.

  • Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in Deutschland über eine Vielzahl von Vorschriften geregelt. Dazu gehören das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze, aber auch eine Vielzahl bereichsspezifischer Regelungen.
  • Die Geschäftsführung eines Unternehmens ist dazu verpflichtet, bei allen Geschäftsprozessen eine angemessene Sorgfalt anzuwenden. Hierzu gehört auch die Beachtung anerkannter Sicherheitsmaßnahmen. In Deutschland gelten verschiedene Rechtsvorschriften wie KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder AktG (Aktiengesetz), aus denen sich zu Risikomanagement und Informationssicherheit entsprechende Handlungs- und Haftungsverpflichtungen der Geschäftsführung bzw. des Vorstands eines Unternehmens ableiten lassen.
  • Die ordnungsmäßige Verarbeitung von buchungsrelevanten Daten ist in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften geregelt. In Deutschland sind dies unter anderem das Handelsgesetzbuch (z. B. HGB §§ 238 ff.) und die Abgabenordnung (AO). Die ordnungsmäßige Verarbeitung von Informationen umfasst natürlich deren sichere Verarbeitung. Beides muss in vielen Ländern regelmäßig nachgewiesen werden, beispielsweise durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferinnen im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses. Falls hierbei gravierende Sicherheitsmängel festgestellt werden, kann kein positiver Prüfungsbericht erstellt werden.
  • In vielen Branchen (z. B. der Automobil-Industrie) ist es üblich, dass die herstellenden Unternehmen ihre Zulieferunternehmen zur Einhaltung bestimmter Qualitäts- und Sicherheitsstandards verpflichten. In diesem Zusammenhang werden zunehmend auch Anforderungen an die Informationssicherheit gestellt. Verstößt ein Vertragspartner oder eine Vertragspartnerin gegen vertraglich geregelte Sicherheitsanforderungen, kann dies Vertragsstrafen, aber auch Vertragsauflösungen bis hin zum Verlust von Geschäftsbeziehungen nach sich ziehen.
elementare_gefaehrdungen/g_0.29_verstoss_gegen_gesetze_oder_regelungen.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/17 21:36 von 127.0.0.1

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