Zu vielen Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums gibt es detaillierte Umsetzungshinweise. Diese beschreiben, wie die Anforderungen der Bausteine umgesetzt werden können und erläutern im Detail geeignete Sicherheitsmaßnahmen. Die Maßnahmen können als Grundlage für Sicherheitskonzeptionen verwendet werden, sie sollten aber an die Rahmenbedingungen der jeweiligen Institution angepasst werden.
Die Umsetzungshinweise adressieren jeweils die Personengruppen, die für die Umsetzung der Baustein-Anforderungen zuständig sind, beispielsweise den IT-Betrieb oder die Haustechnik. Die Umsetzungshinweise sind nicht Bestandteil des IT-Grundschutz-Kompendiums, sondern werden als Hilfsmittel zu den Bausteinen veröffentlicht.
Ein Umsetzungshinweis kann Maßnahmen für mehrere Bausteine enthalten, denn in der Regel werden viele Sicherheitsanforderungen bereits durch übergreifende Bausteine abgedeckt. Beispielsweise stellt der Baustein SYS.3.2.1 Allgemeine Smartphones und Tablets eine Anforderung für die Verwendung eines Zugriffsschutzes auf. Diese gilt gleichermaßen für alle Smartphones und Tablets unabhängig vom Betriebssystem. Der Umsetzungshinweis zu SYS.3.2.3 iOS (for Enterprise) beschreibt daher konkrete Maßnahmen für iOS, um diese allgemeingültige Anforderung aus SYS.3.2.1 zu erfüllen.
Die Maßnahmen in den Umsetzungshinweisen sind aufsteigend nummeriert, wobei eine eindeutige Zuordnung zwischen den Maßnahmen (gekennzeichnet mit M) und den Anforderungen (gekennzeichnet mit A) besteht. In Umsetzungshinweisen wird nicht nach Anforderungskategorie unterschieden.